Rechtswissenschaften

Als Rechtswissenschaft wird die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem geltenden Recht und seinen philosophischen, soziologischen und historischen Grundlagen bezeichnet. Die Studierenden erhalten eine solide Grundausbildung für jene Berufe, die das juristische Studium voraussetzen (Richter, Notar, Rechtsanwält, rechtskundiger Verwaltungsbeamter/-beamtin)

 

Im Rahmen des 1. Abschnittes erhältst du einen allgemeinen Einblick in unterschiedliche Rechtsbereiche:

*** Übersicht über den 1. Abschnitt JUS zum Download ***

 

Im 2. Abschnitt vertiefst du das Erlernte aus dem 1. Abschnitt und kannst zusätzlich noch einen Studienschwerpunkt wählen.

*** Übersicht über den 2. Abschnitt in Jus zum Download ***

 

 

Bei Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden unter jus@oesu.at